Terms & Conditions

Stand: 19.11.2025 — Diese Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen FluxFabrik und Kund:innen bezüglich Beratungs-, Entwicklungs- und Audit-Leistungen. Vorrang haben individuelle Verträge und Leistungsbeschreibungen.

1. Geltungsbereich & Parteien

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen FluxFabrik, Oranienstraße 24, 10999 Berlin, und Auftraggebern. Sie richten sich primär an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Verbraucherrechte bleiben unberührt, sofern einschlägig.

2. Leistungen & Vertragsschluss

  • Leistungsarten: Discovery- und Build-Sprints, Growth-Retainer, Audits, Beratung.
  • Vertragsschluss: schriftliches Angebot/Statement of Work (SOW) und Annahme in Textform. Leistungsumfang, Meilensteine und Akzeptanzkriterien werden dort konkretisiert.
  • Subunternehmer können eingesetzt werden, wenn diese vertraglich vergleichbaren Pflichten unterliegen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testdaten (möglichst ohne Personenbezug) und Ansprechpartnern.
  • Entscheidungs- und Feedbackzyklen gemäß Sprint-/Review-Terminen.
  • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Inhalte, Daten und rechtliche Rahmenbedingungen seiner Produkte.

4. Vergütung, Abrechnung, Verzug

  • Fixpreise je Sprint/Audit; Retainer monatlich. Preise in EUR zzgl. USt., elektronische Rechnung, Zahlungsziel 14 Tage.
  • Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen; Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  • Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungswünsche werden als Change Request dokumentiert. Mehraufwände bedürfen einer Nachkalkulation und Freigabe. Kleine Änderungen können nach Möglichkeit integriert oder in den nächsten Sprint verschoben werden.

6. Deliverables, Abnahme, Mängel

  • Deliverables werden mit Definition of Done und Akzeptanzkriterien übergeben.
  • Abnahmefrist: 5 Werktage ab Lieferung; Mängel sind konkret zu rügen.
  • Bei berechtigten Mängeln: Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Nach zweimaligem Fehlschlagen greifen die gesetzlichen Rechte sowie etwaige in der Refund Policy genannten Kulanzregeln.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Zahlung räumt FluxFabrik dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein. Vorbestehende Tools, Libraries und Open-Source-Komponenten verbleiben bei ihren Rechteinhabern; deren Lizenzen sind zu beachten. FluxFabrik darf generisches Know-how und nicht vertrauliche Methoden weiterverwenden.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentliche Informationen. Zugriffe erfolgen nach dem Least-Privilege-Prinzip. Die Pflicht wirkt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

9. Datenschutz

FluxFabrik verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Privacy Policy. Bei Auftragsverarbeitung wird eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen, inkl. TOMs, Subprozessoren und Audit-Rechten.

10. Gewährleistung & Haftung

  • Gesetzliche Mängelrechte gelten für Werkleistungen.
  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Haftung für entgangenen Gewinn im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Force Majeure

Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Fristen verlängern sich angemessen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig; Parteien bemühen sich um Ersatztermine.

12. Laufzeit, Kündigung

Pakete enden mit Abnahme. Retainer sind monatlich mit 14 Tagen zum Monatsende kündbar, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (Salvatorische Klausel).

Kontakt: FluxFabrik · Oranienstraße 24, 10999 Berlin · +49 30 5200 4789 · fluxfabrik@gmail.com